Kapselendoskopie

Die Kapselendoskopie ist ein vergleichsweise neues Untersuchungsverfahren zur Darstellung des ca. 6 Meter langen Dünndarmes, der mit herkömmlichen Untersuchungstechniken (Magen- bzw. Darmspiegelung) bis vor kurzem nicht eingesehen werden konnte.
Die Magen- bzw. Darmspiegelung kann durch diese Untersuchung nicht ersetzt werden.

Sie kann zur Abklärung folgender Beschwerden zum Einsatz kommen:

  • ungeklärte Blutungen aus dem Magen-/Darmtrakt
  • Spezielle Probleme bei Verdacht auf chronisch-entzündliche Dünndarmentzündungen
  • Zu Beginn der Untersuchung werden 8 Elektroden auf die Bauchdecke geklebt und das Aufzeichnungsgerät mit Hilfe eines Gürtels am Bauch gefestigt. Die 26 x 11 mm kleine Kapsel kann in der Regel völlig problemlos geschluckt und durch die natürliche Darmbewegung durch den Darm fortbewegt. Bereits drei Stunden nach Einnahme der Kapsel kann der Patient Wasser zu sich nehmen und nach weiteren drei Stunden wieder essen. Während der 6 bis 8 - stündigen Untersuchungszeit sendet die Kapsel 2 Bilder pro Sekunden an das Aufzeichnungsgerät. Während der Untersuchung kann sich der Patient völlig frei bewegen und seinem normalen Tagesablauf nachgehen. Die Kapsel wird auf natürlichem Wege über den Darm ausgeschieden und nicht wieder verwendet.

    Die ca. 55.000 aufgezeichneten Bilder werden später durch ein spezielles Computerprogramm als Einzelbild oder Film dargestellt. Die Auswertung erfolgt durch einen endoskopisch erfahrenen Arzt. Auffällige Befunde können durch eine spezielle Lokalisationsfunktion einer bestimmten Position zugeordnet werden.

    Vor der Untersuchung findet ein ausführliches Aufklärungsgespräch statt. Eine besondere Vorbereitung ist bis auf leichte Abführmaßnahmen nicht notwendig.

    Bei der Kapselendoskopie handelt es sich um ein sehr sicheres Untersuchungsverfahren. Wenn Indikationen und Kontraindikationen beachtet werden, treten Nebenwirkungen bzw. Komplikationen extrem selten auf.

    In begründeten Fällen werden die anfallenden Kosten von den Krankenkassen übernommen. Da die Kostenübernahme durch die Krankenkassen noch nicht garantiert ist, muss die Kostenerstattung vor der Untersuchung mit der Krankenkasse geklärt werden.